Ehrungen

Es gilt die Ehrungsordnung des Blasmusikverbandes Vorspessart in der gültigen Fassung vom 01.01.2018.

Ehrungsanträge können formlos mit einer Frist von vier Wochen bei der Geschäftsstelle gestellt werden. Es wird empfohlen für die Einreichung der Ehrungsanträge die BVV-Verwaltung zu nutzen.